Beamtenbeihilfe Versicherung zu günstigen Beiträgen
Die Beamtenbeihilfe, die auch Beihilfeversicherung genannt wird, ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem. Da der Staat eine gewisse Fürsorgepflicht seinen Beamten gegenüber hat, beteiligt sich der Dienstherr (z.B. Kommunal-, Bundes- oder Landesbehörde) mit der "Beihilfe" an den Krankheitskosten für diese.
Die Beihilfe wird in unterschiedlicher prozentualer Höhe bewilligt. Sie ist unter anderem Personen- oder Familienbezogen. Beispielsweise besteht für ledige und verheiratete Beamte ein Anspruch von 50%, für Ehefrauen 70% und jedes Kind 80%. Allerdings steigt der Anspruch des Beamten auf 70%, wenn er zwei oder mehr Kinder hat.
Da also immer nur ein gewisser Prozentsatz der Krankheitskosten durch die Hilfe abgedeckt ist, ist der nicht abgedeckte Teil privat abzusichern. Für die Berufsgruppen Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten besondere Bestimmungen und auch die Post- und Bahnbeamten verfügen über eigene Versicherungseinrichtungen.
Jedem Beamten dürfte wohl klar sein, dass er den durch die Beihilfe nicht abgedeckten Teil durch eine zusätzliche private Krankenversicherung absichern muss. Denn krank werden, den Arzt aufsuchen oder vielleicht sogar ins Krankenhaus und operiert werden müssen, kann schließlich jedem passieren und das würde dann zu erheblichen Kosten führen, wenn keine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen ist.
Da allerdings sowohl die Beiträge als auch die Leistungen der privaten Krankenversicherungen weit auseinander gehen, ist es absolut sinnvoll, vor dem Abschluss einer solchen, gut und gründlichen die unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften zu vergleichen.
Da es für Beamte bei jeder Versicherungsgesellschaft eigene Versicherungstarife gibt, lohnt der Vergleich in jedem Fall. Wir helfen Ihnen unverbindlich um die zu Ihrer Situation passenden und günstigen Tarife zu finden.
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