Alimentationsprinzip
Betrachtet man die Beamtenbeihilfe, so muss festgestellt werden, dass es hier keinen klassischen Lohn gibt, sondern eine Bezahlung für die Arbeitskraft an sich. Beamte dienen dem deutschen Staat und werden während des Dienstes, nach ihrem Ausschieden aus dem aktiven Dienst und auch bei Krankheit mit weiterlaufenden Bezügen versorgt. Das nennt sich Alimentationsprinzip. Die Beamten erhalten Bezüge, ihrem Amt angemessen, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.






