Beihilfeberechtigung
Eine Beihilfeberechtigung hat man, wen man als Beamter oder Beamtin, in manchen Fällen als Angestellte und Angestellter, als Ruhestandsbeamtin oder Ruhestandbeamter, als Witwe und Witwer sowie als Vollwaise, als Richter oder als Angehöriger dieser Personengruppen dem deutschen Staat dient oder gedient hat. Die Beamtenbeihilfe ist dabei eine autonome Krankenfürsorge.






