Beihilfenverordnungen (BVO)
Zur Regelung der Belange im Bereich der Beamtenbeihilfe sind die so genannten Beihilfeverordnungen erlassen worden. Hier wird ganz klar geregelt, wer beihilfeberechtigt ist, wie die Leistungen aussehen und wie in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen auch Angestellte in den Kreis der Beihilfeberechtigten, so dass es auch eine Beihilfeverordnung für Angestellte gibt.






