Beihilferegelung
Die Beihilferegelung regelt die Belange der Beamtenbeihilfe. Hier ist geschrieben, wer beihilfeberechtigt ist und damit in die Beihilferegelung fällt. Hat jemand einen Anspruch auf Beihilfe, so dient er dem deutschen Staat und fällt somit in den gesonderten Krankheitsfürsorgestand.






