Deutsches Beamtengesetz
Das Deutsche Beamtengesetz wurde am 26.1.1937 beschlossen und regelte die Belange der Beamten der nationalsozialistischen Bewegung. Dieses Gesetz und die darin enthaltenen Bestimmungen wurden aber mit der Regierungsübernahme durch die Alliierten aufgehoben. Es wurde dann ersetzt durch das BUNDESBEAMTENGESETZ, welches die Einzelheiten zum Beamtenverhältnis auf Bundesebene regelt.






