Beamtenbeihilfe

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Beamtenbeihilfe Lexikon

 

Dienstunfähigkeit

Bei Beamten spricht man dann von Dienstunfähigkeit, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Die Dienstunfähigkeit wird ärztlich festgestellt. Eine solche ärztliche Untersuchung kann sowohl vom Beamten selbst als auch von den Dienstherren verlangt werden. Während einer Dienstunfähigkeit erhält der Beamte Beihilfe, dauert die Dienstunfähigkeit länger an, dann kann ein Anspruch auf Ruhegehalt entstehen.

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