Erziehungsurlaub
Auch Beamte und andere Beschäftigte, die beihilfeberechtigt sind, haben dem Gesetz nach Anspruch auf den Erziehungsurlaub, der jetzt Elternzeit heißt. Die Beamten erhalten in dieser Zeit aber keine Dienstbezüge, sondern sind über die Beamtenbeihilfe abgesichert, sie erhalten Krankenfürsorge in bestimmter Höhe. Die allgemein geltenden Bestimmungen zu Zeitpunkt und Dauer der Elternzeit treffen auch auf die Beamten zu.






