Heilfürsorge
Spricht man von der Heilfürsorge, so versteht man darunter die Übernahme der Kosten im Krankheitsfall. Der Dienstherr bestimmter Beamtengruppen übernimmt diese Kosten voll oder zu einem festgelegten Teil, der Rest wird dann über eine private Krankenversicherung abgedeckt. Auch Ehepartner oder Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen die Heilfürsorge als einen Teil der Beamtenbeihilfe in Anspruch nehmen.






