Beamtenbeihilfe

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Beamtenbeihilfe Lexikon

 

Landesbeamtengesetz

Die Belange der Beamten des Landes und der einzelnen Kommunen sind neben dem landesergreifenden Bundesgesetz für Beamte in den so genannten Landesbeamtengesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Alle Richtlinien hinsichtlich der Laufbahn, Arbeitszeit, Urlaub, Beamtenbeihilfe und auch Sonderzahlungen sind im jeweiligen Landesbeamtengesetz zu finden, das auch Unterschiede zu anderen Bundesländern aufweisen kann.

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