Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung fällt in den Bereich der freien Heilfürsorge, auf die jeder Soldat im Staatsdienst Anspruch hat. Das bedeutet, dass sämtliche Krankheitskosten und Genesungskosten von den Dienstherren übernommen werden, solange die Dienstzeit anhält. Vorgeschrieben werden hier aber auch die aufzusuchenden Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ist eine Art Beihilfe, ähnlich wie bei Beamten.






