Beamtenbeihilfe

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Private Versicherung für Beamte

 

Die private Krankenversicherung für Beamte

Es ist sinnvoll für Beamte, sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Da von den zuständigen Beihilfestellen mindestens 50% der medizinischen Kosten abgedeckt werden, ist nur noch der Rest zu finanzieren. Eine solche Absicherung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Deshalb ist die private Krankenversicherung immer günstiger. Im Gegensatz zu Angestellten, die erst ab einem Jahresgehalt von 48.600 Euro in die PKV eintreten dürfen, sind Beamte grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit und dürfen sich ihre Versicherung selbst aussuchen.

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Bliebe ein Beamter in der GKV, müsste diese für seine Arztrechnungen maximal zur Hälfte aufkommen. Gleichzeitig erhebt die GKV aber den vollen Beitrag (zwischen 12-14,5%) vom Einkommen des Beamten. Angestellte teilen sich diesen Betrag mit dem Arbeitgeber, der Beamte muss den Beitrag allein bezahlen.

Der Einstieg in die PKV für Beamte

Junge Beamte (z.B. Lehrer oder Juristen in der Referendarzeit) versichern sich während der Ausbildung auf Widerruf und zu besonders günstigen Konditionen. Es steht meist noch nicht fest, ob der Beamte tatsächlich in den Staatsdienst übernommen wird, darum enthalten die Ausbildungstarife noch keine Altersrückstellungen. Wer sich also später als Angestellter nicht mehr privat versichern kann, verschenkt kein Geld. Wer in den Beamtenstatus übergeht, kann ohne eine weitere Gesundheitsprüfung in einen Beamtentarif wechseln. Selbst Angestellte, die in ein Beamtentum wechseln, müssen die Gesundheitsprüfung nicht befürchten, da Leistungsausschlüsse oder Ähnliches ausgeschlossen sind. So erhält der Beamte in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, das gesamte Spektrum einer optimalen Krankenkostenvorsorge für sich zu günstigen Konditionen zu nutzen.