Änderung in der Beihilfe für Heilpraktikerkosten
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits am 12.11.2009 ein Urteil gefällt hinsichtlich der Leistung von Beihilfe für Beamte bei einer Behandlung durch den Heilpraktiker. Hier sah das Bundesverwaltungsgericht dringenden Handlungsbedarf. Das Saarland schritt aufgrund dieses Urteils tatkräftig voran und strich die Leistung der Heilpraktiker aus dem Beihilfekatalog.
Am 23.09.2011 kam es dann endlich zu einem Gespräch zwischen Vertretern der Heilpraktikerverbände sowie dem Bundesministerium des Inneren, kurz BMI. Hierbei wurde in einem offenen Gespräch diskutiert, wie es zu einer Klärung gemäß dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil kommen kann. Es entstand eine neue Erstattungstabelle für Heilpraktiker, die seit dem 01.10.2011 gültig ist.
Für alle Beamten bedeutet dies nun konkret, sich bei ihrer jeweiligen Beihilfestelle zum Beihilferecht zu erkundigen, welche Behandlungen beim Heilpraktiker in welcher Höhe übernommen werden. Denn neben der Beihilfe bleibt den Beamten immer noch die Restkostenversicherung in Form der privaten Krankenversicherung für Beamte, die so gewählt werden kann, das Heilpraktikerkosten zu einem großen Teil übernommen werden. So kann jeder Beamte für sich selber austarieren, in welchem Umfang er Naturheilverfahren bei einer Erkrankung anwenden möchte.
Quelle: http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/neue-beamten-beihilfe-fuer-heilpraktiker-behandlung-47748.php