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Beihilfe zahlt bei Beamten nicht immer

Geschrieben von admin am 27. April 2012

Die Beihilfe ist eine feine Sache – so der allgemeine Volksglaube. Beamte müssen nämlich nicht nur keine Sozialabgaben zahlen, sondern sind auch noch privat abgesichert. Sie müssen also für  Brillen, Medikamente, Kuren, künstliche Gelenke und Co. keine Eigenzahlungen leisten. Wie weit gefehlt diese allgemeine Annahme ist, zeigt jetzt ein Fall eines Polizisten.

Grundsätzlich zahlt die Beamtenbeihilfe auch nur einen Teil der entstandenen Krankheitskosten. Den Rest muss die Krankenversicherung für Beamte selbst übernehmen. Dass das teuer werden kann, zeigt der aktuelle Fall.

Brille nicht immer erforderlich – so die Beihilfe

Im besagten Fall ging es um einen Polizisten, der sich auf Anraten seines Arztes eine Brille machen ließ. Das kostete ihn insgesamt 200 Euro. Natürlich reichte er den Antrag auf Kostenerstattung fristgerecht bei der Beihilfestelle ein. Doch dass sich der Polizist an die Frist, die in der Landesbeihilfeverordnung, kurz LBhVO oder die Bundesbeihilfeverordnung festgelegt ist, eingehalten wurde, brachte dem Betroffenen nicht viel.

Sein Antrag wurde nämlich abgelehnt. Die Kriterien, die eben jene LBhVO vorschreibt, wurden laut Aussagen der Behörde nicht erfüllt. Eine Brille wird nicht verschrieben, wenn der Betroffene noch etwas sehen kann. Nur, wenn er blind ist bzw. ein Auge blind und das andere mit einer Sehschwäche versehen ist, kann die Beihilfe ihren Teil zur Brille leisten.

Mitunter lange Wartezeiten bei der Beihilfe

Doch damit alleine nicht genug. Denn Beamte sind in der Pflicht, Kosten für Arzt, Medikamente und Co. vorab zu zahlen. Dann erst können sie die Belege bei der Beihilfe einreichen und hier kann eine geraume Zeit vergehen, bis die zustehenden Leistungen ausgezahlt werden. Bei recht geringen Beträgen mag das noch zu überbrücken sein, stehen aber Krankenhausrechnungen in Höhe von mehreren Tausend Euro an, sieht das Ganze schon wieder anders aus. In extremen Fällen musste so manche Beihilfe die Zahlungen bereits auf das folgende Jahr verschieben, weil die Mittel für das aktuelle Jahr bereits aufgebraucht waren. Nicht immer ist also die Versorgung der Beamten besser.

Kategorie / Thema: Allgemein, Beihilfe, Krankenversicherung für Beamte, Nachrichten

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