Beihilfe und Pensionen: Wo Beamte Abstriche machen müssen
Dass es so nicht weiter geht, wie es jetzt ist, leuchtet jedem ein. Denn Beamte kosten den Staat Geld, und zwar viel Geld. Und dies wird sich in Zukunft noch deutlich steigern, sind sich Experten einig. Denn Beamte erhalten andere Alterseinkünfte, als normale Rentner und diese belasten die Haushalte der Länder sehr stark. Aktuell zeigen sich die Unterschiede wie folgt:
Beamte erhalten 71 Prozent des Brutto-Monatsgehalts auf die letzten zwei Jahre berechnet.
Rentner erhalten 50 Prozent des Brutto-Monatsgehalts auf das gesamte Berufsleben berechnet
Damit fließen in die Rente auch Zeiten ein, in denen man nur mit Minijobs betraut war oder sich in der Ausbildung befand, also entsprechend wenig verdient hat. Bei den Beamten dagegen werden die Besoldungsklassen meist mit zunehmendem Alter erhöht und auf diese höheren Einnahmen werden dann auch die Pensionszahlungen berechnet.
Weitere Unterschiede zwischen Pension und Rente
Pensionen und Renten unterscheiden sich aber noch in anderen Bereichen. Die Pension ist eine Art Lohnfortzahlung im Alter. Diese soll dafür entschädigen, dass Beamte während der Zeit ihrer Berufsausübung keine Chance haben, auf höhere Einkommen zu bestehen, indem sie streiken.
Bis 2050 muss der Staat etwa 870 Milliarden Euro nur für Beamten-Pensionen zahlen, haben Experten berechnet. Dazu kommt die Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten von Beamten übernimmt. Wird alles zusammen addiert, entstehen Kosten in Höhe von 1,3 Billionen Euro in der BRD. Alleine auf das Land Baden-Württemberg umgelegt, bedeutet dies, dass heute etwa zehn Prozent der Einnahmen für Beamte im Ruhestand ausgegeben werden. In nicht einmal zehn Jahren werden sich die Kosten verdoppelt haben, bei einer Entspannung am Finanzmarkt könnte sogar ein Drittel der Einnahmen des Landes für Beamtenpensionen und Beihilfen drauf gehen.
Deshalb fordern Experten, dass Reformen, die für die Rente längst durchgesetzt würden, auch für das Beamtentum greifen. Die Rente mit 67 ist bereits umgesetzt. Aber auch der Nachhaltigkeitsfaktor müsste auf die Pensionen umgerechnet werden. Die Rente sinkt aufgrund dessen bis 2030 auf 42 Prozent, bei den Pensionen müsste eine Absenkung auf 60 Prozent erfolgen.
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