Neue Beihilfe Tarife bei der AXA Krankenversicherung
Zeitgleich mit dem viel zitierten Weltuntergang wurden am 21.12.2012 die Unisex-Tarife bei den Versicherungen eingeführt. Während der Weltuntergang einmal mehr ausblieb, haben sich die Unisex-Tarife durchgesetzt. Die AXA Krankenversicherung hat dies zum Anlass genommen, ihr Produktportfolio zu überarbeiten. Vorwiegend in den drei Hauptkategorien wurden neue und leicht abgewandelte Tarife eingeführt.
So gibt es seit dem 21.12.2012 im Bereich Privatkunden die Tarife Vital 300/900-U und Elementar Bonus-U, im Bereich der Ärzte und des Heilwesens hat man die bereits bewährten Tarife VA100/2 abgewandelt und bietet sie jetzt als VA Med-Reihe an, die sich individuell mit allen Zahntarifen kombinieren lässt. Auch für Beamte im Öffentlichen Dienst gibt es neue Tarife in der Krankenversicherung: Den B-U Tarif und den Komforttarif Vision B-U.
Wichtige Verbesserungen im Überblick
Vor allem ist die AXA Krankenversicherung stolz darauf, dass das Leistungsangebot verbessert wurde. Haushaltshilfen, Kosten für einen Aufenthalt im Hospiz und verbesserte Leistungen bei der operativen Korrektur der Sehschärfe werden dabei besonders erwähnt. Auch ein offener Hilfsmittelkatalog und eine Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden immer wieder erwähnt.
In letzterem ging es der AXA Krankenversicherung vorwiegend darum, die AVB transparenter zu gestalten. Außerdem sollten die Produkte so überarbeitet werden, dass sie vor allem die am stärksten nachgefragten Tarife enthielten und ein bedarfsangepasstes Angebot auf den Markt gebracht wird.
Änderungen für Beamte
Für die Beamten gibt es ebenfalls wesentliche Veränderungen. In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung haben sich die Tarifgruppe B-U und der Tarif Vision B-U durchgesetzt. Zahlreiche Optionsmöglichkeiten sind integriert, so dass die Tarife besonders flexibel erscheinen.
Im ersten Jahr nach der Geburt werden Kinder kostenfrei mitversichert. Bei stationären Aufenthalten wurde der Versicherungsschutz aufgestockt. Kürzungen von Seiten der Beihilfe, die oftmals bei Kosten auftreten, die über den Höchstsätzen der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte hinaus gehen, sollen künftig erstattet werden. Außerdem winken Beitragsrückerstattungen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
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