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Künftig keine Eigenbehalte mehr für Thüringer Beamte?

Geschrieben von admin am 11. März 2013

Beamte haben eine Sonderstellung im deutschen Krankenversicherungswesen. Sie müssen nur einen Teil der Kosten für die Leistungen im Krankheitsfall selbst tragen bzw. mit einer eigenen Versicherung abdecken. Der Rest wird über die so genannte Beihilfe erstattet. Für viele erscheint es erstrebenswert, das Beamtentum zu erreichen, schließlich kann man sich hier besonders gut, günstig und leistungsstark absichern. Doch nicht immer entspricht dieses Allgemeinbild auch tatsächlich der Realität. Zumindest gilt das für Thüringer Beamte.

Praxisgebühr ade – Eigenbehalte bleiben?

Während zum 01.01.2013 die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro für jeden Arztbesuch in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft wurde, müssen Thüringer Beamte weiterhin einen Eigenbehalt zahlen. Dieser beträgt aktuell vier Euro pro Rechnungsbeleg, bei häufigen Arztbesuchen und Rechnungslegungen also deutlich mehr, als die Praxisgebühr.

Eingeführt wurde dieser Eigenbehalt im Jahr 2004, um zu vermeiden, dass Beamte noch besser gestellt würden, als gesetzlich Krankenversicherte. Schon Ende 2012 machte der Thüringer Beamtenbund, kurz tbb, darauf aufmerksam, dass eine Abschaffung der Praxisgebühr in der GKV unweigerlich auch zur Streichung der Eigenbehalte der Beamten führen müsse. Nur so könne schlussendlich die Gleichberechtigung wieder hergestellt werden.

Finanzminister reagiert

Nun endlich reagierte auch der Thüringer Finanzminister Dr. Wolfgang Voß. Er gab bekannt, dass er eine Reduzierung der Eigenbehalte für Beamte, die der Abschaffung der Praxisgebühr entspreche, durchsetzen wolle. Den Vorschlag zur Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung wolle er dem Kabinett zeitnah vorlegen.

Zwar begrüßt der tbb diese Einsicht, allerdings kritisiert er zeitgleich auch, dass sich der Finanzminister damit zu viel Zeit gelassen habe. Eine rückwirkende Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung sei wohl nicht möglich. Von daher drängt der tbb auf schnelle Entscheidungen. Diese will Dr. Voß auch realisieren. Er bestätigte, sich persönlich dafür einzusetzen, dass das Verfahren zur Änderung der Beihilfeverordnung in Thüringen so schnell wie nur irgend möglich umgesetzt werde. Wann aber eine endgültige Entscheidung erwartet werden darf, bleibt bisher noch unklar.

Kategorie / Thema: Allgemein, Beihilfe, Krankenversicherung für Beamte, Nachrichten

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