Die Erhöhung der Beamtenbesoldung breitet sich auf Niedersachen, Sachsen und Brandenburg aus
Über einen neuen Gesetzentwurf soll der Landtag entscheiden. Es handelt sich dabei um den Finanzausschuss für Beamten in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Denn Beamten haben in Niedersachsen und Sachsen geklagt. Nun wird über eine zusätzliche Besoldungserhöhung diskutiert. Vor allem die Beamten in Brandenburg sind von den Jahren 2004 bis 2014 als zu niedrig eingruppiert eingeschätzt worden. Das Problem sind die Details der Erhöhungen. Dem Landestag nach sollen nur die 300 Beamten die geklagt haben, Geld bekommen. Dies in der Höhe von 3000 bis 5000 Euro. Im neuen Kompromiss sollten aber alle Beamten die genannten Zulagen erhalten.
Rund 34.000 Landesbeamten sollen in den nächsten vier Jahren eine Besoldungserhöhung von 0,5 Prozent bekommen, summiert also zwei Prozent. Mit besonderen Zuschlägen sollen nun Arbeitsplätze wie zum Beispiel Lehrer, Jurist oder Polizist attraktiver werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) findet aber den Betrag von 2000 Euro für alle Beamten zu niedrig und kündigt Proteste an. Die Lehrergewerkschaft (GEW) dagegen reagierte positiv auf die Neuigkeiten. Die Erhöhung für die Lehrer sollte circa 400 bis 600 Euro sein.
Auch für die 30.000 sächsischen Beamten soll es mit der Übertragung des Tarifbeschlusses künftig mehr Geld geben. Mit diesem Gesetz sollten die Anwärterbezüge um jeweils 35 Euro steigen. Auch die Beamten die einen Grundgehalt von bis zu 3200 Euro haben werden eine Einmalzahlung in der Höhe von 100 Euro bekommen. Die Endstufe der Richter und Beamten ab 2018 wird sich um 1,12 Prozent erhöhen. Und die Versorgungsbezüge sollen auch diesbezüglich angepasst angehoben werden. Richter, Staatsanwälte und Beamte der Besoldungsgruppe A9 sollen ab dem 1. Oktober 2018, nach einer in der Regel fünf Jahre langen Wartezeit in der Endstufe, einen Zuschlag für den Ruhegehalt zu Ihren Dienstbezügen bekommen und dass in der Höhe von 1,03 Prozent.
Vor kurzer Zeit hatte das Oberverwaltungsgericht die Höhe und Verfassungsmäßigkeit der Bezüge der Beamten in Niedersachsen teilweise infrage gestellt. In Niedersachsen wurden deswegen die Besoldungsgruppen A8, A11 und A13 genauer unter die Lupe genommen. Denn Besoldungen diese Gruppen wurden bezüglich des Jahres 2013 als „evident unzureichend und verfassungswidrig“ eingestuft. Nun will der Senat vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung einholen. Die Klagen der übrigen Jahre von 2005 bis 2017 wurden von den Richtern, mit der Möglichkeit einer Revision, zurückgewiesen.