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Worauf bei einem Dienstunfall geachtet werden muss

Geschrieben von Neslihan Tok am 19. April 2021

Ein Betriebsunfall entsteht, wenn ein Unfall während der ausgeübten Arbeit entsteht. Ein Unfall dieser Art kann auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz passieren. Außerdem zählt ein Unfall, welcher auf dem Weg nach Hause geschehen ist. Im öffentlichen Dienst spricht man von einem Dienstunfall. Ein Dienstunfall kann zudem auch während einer Dienstreise oder einer Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung geschehen. Im Falle eines Dienstunfalles kommt die beamtenrechtliche Dienstunfallfürsorge zum Vorschein. Diese Fürsorge gleicht sich dem Unfallversicherungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung an.

Vorgehensweise bei einem Dienstunfall

Die Ursache des Unfalles und die daraus entstandenen gesundheitlichen Schäden werden begutachtet. Anschließend wird dem Beamten und seiner Familie eine Unfallfürsorge gewährt. Mit dieser werden bestimmte Behandlungen, Heilverfahren, Erstattung von Sachschäden, einmalige Unfallentschädigung etc. ermöglicht. Zudem erhält die jeweilige Person ein Unfallruhegehalt. Falls aufgrund der schweren Verletzung eine Erwerbs- und Berufsunfähigkeit bestimmt wurde, erhöht sich das Unfallruhegehalt um etwa 20 Prozent. Das maximal erhöhte Unfallruhegehalt erhält die Person nur, wenn beim Dienstunfall das Leben des Beamten bedroht war und die Berufsfähigkeit um mehr als 50 Prozent vermindert wurde. Nach Auftreten des Unfalles sollten Sie sofort sich von einer geeigneten Person, wie einem Arzt untersuchen lassen. So werden wichtige Informationen, die Sie später brauchen könnten, dokumentiert. Dieses Gutachten ist von großer Bedeutung. In diesem Fall haben Sie die freie Wahl, Sie können selbst entscheiden, wer Ihr Gutachten erstellt. Sobald die Dienstunfallfürsorgestelle Ihr Gutachten entgegennimmt, heißt es für Sie Abwarten. Anschließend erhalten Sie das für Sie bestimmt Unfallruhegehalt. Bei den Ursachen des Dienstunfalles sollten Sie berücksichtigen, dass diese innere oder äußere Ursachen sein können. Man spricht von einer inneren Ursache, wenn die Person einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt erlitt. Hier wird dann überprüft, ob die innere Ursache zu einem anderen Zeitpunkt an einem anderen Ort die gleichen Folgen ausgelöst hätte. Falls dies so wäre, würde man nicht von einem Dienstunfall sprechen. Eine äußere Ursache hingegen ist, wenn Aufregung, Sorge oder auch körpereigene, unkontrollierte Bewegungen und Kraftaufwendungen sein.

Beim Wegeunfall sollten Sie beachten, dass nicht jeder Wegeunfall ein Dienstunfall ist. Voraussetzung für einen Dienstunfall ist, dass der Wegeunfall unmittelbar auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passiert ist. Zudem darf der Weg nicht unterbrochen werden und soll außerhalb der Wohnungstür geschehen.

Tags: Dienstunfall, Ruhegehalt, Unfallversicherung, Versicherung

Kategorie / Thema: Beamten, Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Nachrichten

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