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Wie Sie die maximale Vorsorge erreichen

Geschrieben von Neslihan Tok am 29. Mai 2021

Wie bekannt gibt es zahlreiche Unterschiede zwischen einem Beamten und einem Arbeitnehmer. Da Beamte im öffentlichen Dienst arbeiten, gelten für sie andere Regelungen bei beispielsweise der Krankenversicherung, den Pensionsregelungen etc. Im Folgenden können Sie sehen, was Sie beachten müssen und welche Regelungen und Umstände Sie betreffen.


Beginnend mit der Altersvorsorge kann man sagen, dass Beamte eine Pension von ihrem Dienstherren erhalten. Sie bekommen etwa 71,75 Prozent Ihres Gehalts der letzten zwei Jahre ausgezahlt. Dennoch ist es hier empfehlenswert, Ihre Pension mit einer weiteren Versicherung zu ergänzen. Es ist bekannt, dass die Pension nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Laut der Faustregel sind mindestens 80 Prozent des letzten Gehalts für die Fortsetzung des bisherigen Lebensstandards erforderlich. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Pension mit der klassischen privaten Rentenversicherung, Riester- oder Rürüp-Rente zu ergänzen.
Ein weiterer Aspekt wäre das Sterbegeld. Seit 2003 erhalten nur noch Hinterbliebene von Beamten Sterbegeld. Zwei monatliche Einkommen der Verstorbenen werden vom Dienstherren ausgezahlt. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man die mögliche finanzielle Lücke schließen, die entstehen könnte.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich ebenfalls von der Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer. Unter Dienstunfähigkeit versteht man, dass ein Beamter zwar dienstunfähig ist, aber es noch lange nicht bedeutet, dass er berufsunfähig ist. Falls Sie Ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen nicht fortsetzen können, tritt die Dienstunfähigkeitsversicherung ein. Im Vergleich zu der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt diese Versicherung wenige Bedingungen voraus. Bei dieser Versicherung ist die Absicherung Ihrer Arbeitskraft gewährt.
Ebenso existiert ein Unterschied bei der Angelegenheit „Haftbarkeit“. Beamte müssen für alle aufkommenden Schäden haften. Infolgedessen ist eine Haftpflichtversicherung äußerst sinnvoll, da Schäden schwere Folgen auslösen können. Für Schäden, die durch beispielsweise falsche Entscheidungen entstanden sind, kommt erst einmal der Dienstherr auf. Daraufhin werden Sie dann von diesem kontaktiert und letztendlich kommen Sie für die Schäden auf, indem Sie die Kosten zurückzahlen. In so einem Fall würde die Haftpflichtversicherung eingreifen und Sie müssten sich dann nicht mehr mit solchen Angelegenheiten beschäftigen.
Die nächste Versicherung, die zu berücksichtigen ist, ist die Krankenversicherung. Sie können sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Oftmals entscheiden sich Beamte für die private Krankenversicherung (PKV), da diese mehr Vorteile anbietet. Sie können nur bei der privaten Krankenversicherung eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent bis höchstens 80 Prozent erhalten. Den Rest müssen Sie zahlen. Dennoch gibt es Versicherungsanbieter die besondere Beamtentarife anbieten, die Ihnen zugutekommen könnten.


Mit den erwähnten Versicherungen erreichen Sie einen hohen Versicherungsschutz und so sind Sie und Ihre Familie nahezu ausreichend abgesichert. Trotzdem gibt es weitere Versicherungen, von denen Sie gehört haben sollten. Diese wären die Risikolebensversicherung, private Unfallversicherung und die Kfz-Versicherung für Beamte. Nachdem Sie diesen Versicherungen auch noch Beachtung geschenkt haben, können Sie mit gutem Gewissen Ihren Alltag fortsetzen.

Tags: Altersvorsorge, Dienstunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, private Krankenversicherung, Sterbegeldversicherung, Versicherungsschutz

Kategorie / Thema: Allgemein, Beihilfe, Dienstunfähigkeit, KFZ Beamten-Tarife, PKV für Beamte

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