
Ist die Haftpflichtversicherung für Beamte erforderlich?
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen bekannterweise für aufkommende Schäden selbst haften. Es ist kein Geheimnis, dass Beamte einen stets angenehmen Lebensstil haben. Dennoch gibt es Aspekte, die nicht gerade vorteilhaft sind. Hier ist die Rede von der Haftung. Falls Sie Lehrer sein sollten und eine Klasse unterrichten, müssen Sie von Unterrichtsbeginn bis zum Unterrichtsende für Ihre Schüler haften. Im Falle eines Schadens sind Sie dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies kann für Sie teuer werden. Mit steigender Verantwortung können Schadensersatzansprüche auch höher werden.
Obwohl im Grundgesetz determiniert ist, dass Ihr Dienstherr für entstandene Schäden haften muss, kann dieser sich mit der Begründung, dass Sie grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt haben, verweigern. So kann er Sie für die gezahlten Entschädigungen haftbar machen. Generell müssen Sie kleine Fahrlässigkeiten, wenn Sie beispielsweise eine Vase fallen lassen, nicht ersetzen. Dennoch müssen Sie dann haften, wenn Sie aus Ärger gegenüber Ihrem Dienstherrn impulsiv handeln und Gegenstände beschädigen.
Für wen ist die private Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Allgemein kann man sagen, dass die private Haftpflicht für alle Beamte und Angestellten des öffentlichen Dienstes geraten ist. Falls Sie den Schaden aus eigener Tasche ersetzen müssen, kann dies für Sie den finanziellen Ruin bedeuten, da es vorgeschrieben ist, dass die Finanzierung mit dem künftigen Einkommen getätigt wird. Um finanzielle Probleme zu vermeiden, ist die Absicherung mit der privaten Haftpflichtversicherung sehr empfehlenswert. Auch bei dieser Versicherung ist Ihnen als Beamter die Möglichkeit gegeben, die Versicherung mit den bestmöglichen und kostengünstigen Leistungen abzuschließen. Trotz den niedrigen Beiträgen, haben Sie das übereinstimmende Leistungsspektrum wie andere. Obwohl es laut Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist es dennoch sinnvoll, da Sie im Falle eines Schadens selbst haften müssen. Die Haftpflicht würde je nach Sachverhalt für die entstandenen Kosten aufkommen. Aufgrund dessen ist es ratsam, dass Sie die Haftungsbedingungen beachten.