Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Unter der Bundesbeihilfeverordnung versteht man die Verordnung über Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen von Staatsdienern, also von Beamten, manchen Angestellten, Richtern usw. Hier werden alle Regelungen bezüglich der eigenen Krankheitsversorgung getroffen.






