Beamtenbeihilfe

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Beamtenbeihilfe Lexikon

 

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Unter der Bundesbeihilfeverordnung versteht man die Verordnung über Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen von Staatsdienern, also von Beamten, manchen Angestellten, Richtern usw. Hier werden alle Regelungen bezüglich der eigenen Krankheitsversorgung getroffen.

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