Günstige Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung

Was die Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeiter, Angestellte und Selbstständige ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Wird eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, so beziehen Beamte von ihrem jeweiligen Dienstherrn eine (staatliche) DU-Rente. Diese ist in Anlehnung an das Beamtenänderungsgesetz gleichbedeutend mit dem so genannten Ruhegehalt, also der Pension. Allerdings besteht hierauf nicht vor Ablauf des 5. Dienstjahres ein Anspruch. Kommt es folglich vor Ablauf dieser fünfjährigen Frist zu einer Dienstunfähigkeit, so verliert der betroffene Beamte das Recht auf besagte finanzielle Unterstützung durch seinen Dienstherrn. Mit der Konsequenz, dass er zu 100 Prozent selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Eine private Absicherung ist daher nahezu unverzichtbar.

Umfassender Schutz ist unerlässlich

Grundsätzlich gilt, dass die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung Beamten keinen adäquaten Versicherungsschutz bietet. Vielmehr ist die so genannte Dienstunfähigkeitsklausel im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung von zentraler Bedeutung. Denn erst durch sie wird aus der Berufsunfähigkeit die Dienstunfähigkeit, sodass Beamte im Schadensfall einen Anspruch auf die Erbringung von Leistungen haben. Fakt ist, dass Beamte allein durch die gesetzlichen Versorgungsansprüche nicht imstande wären, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. So bietet sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung in jedem Falle an. Denn nur so ist eine ausreichende monatliche Absicherung bzw. Rente gewährleistet.

„Echt“ und „unecht“

Liegt ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag mit „echter“ Dienstunfähigkeitsklausel vor, so wird die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Versetzung in den Ruhestand bedingt durch eine allgemeine Dienstunfähigkeit vom Versicherungsunternehmen wie eine „klassische“ Berufsunfähigkeit betrachtet. Dafür ist in der Regel eine medizinische Indikation bzw. ein Gutachten (welches vom Amtsarzt erstellt wurde) nicht zwingend erforderlich. Stattdessen ist es durch besagte Dienstunfähigkeitsklausel möglich, die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit „auf eine Stufe“ zu stellen und in Folge dessen von den Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung zu profitieren.

Im Fadenkreuz der Versicherung

Anders hingegen bei Versicherungsverträgen auf Basis einer unechten bzw. unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel: hier ist die Berufsunfähigkeit unbedingt durch ein amtsärztliches Gutachten nachzuweisen. Dabei reicht der reine Tatbestand der Dienstunfähigkeit hier nicht aus, um eine Berufsunfähigkeit zu bescheinigen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass dieser medizinische Nachweis in regelmäßigen Abständen erneut geprüft und vorgelegt werden muss. Kommt der Beamte dieser Vorgabe nicht nach, ist unter Umständen mit einer Verweisung auf andere berufliche Tätigkeiten zu rechnen. In jedem Fall ist das Versicherungsunternehmen dazu berechtigt, von Zeit zu Zeit den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu überprüfen. Wird im Zuge dessen aber festgestellt, dass der Beamte in der Lage ist, bestimmte Tätigkeiten auszuüben, so kann ihm durchaus noch eine volle Erwerbstätigkeit auferlegt werden. Eine weitere Leistungserbringung von Seiten des Versicherers würde unter diesen Umständen eingestellt werden.

Die Angebotsvielfalt explizit in Augenschein nehmen

Bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist jedoch größte Vorsicht geboten, denn die am Markt existenten Angebote unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Ist zum Beispiel nunmehr eine unechte oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag vermerkt, so besteht das Risiko, dass die Versicherung nicht zu einer Leistungserbringung verpflichtet werden kann. Aus diesem Grunde macht es Sinn, diesen Aspekt „auf Herz und Nieren“ prüfen zu lassen, um etwaige Risiken vollends auszuschließen.

Wir bieten einen Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherungen an, in dem wir zahlreiche Tarifmerkmale berücksichtigen. Diese Vergleichsanalyse prüft die Leistungen der großen deutschen Versicherungsgesellschaften die Dienstunfähigkeits-Policen anbieten. Nun können Sie einen Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherungen anfordern. Schnell, sicher, unverbindlich & 100 % kostenfrei!

Loading...

Hier ein Auszug unserer Partner:

  • huk_coburg
  • deutscher_ring
  • continentale
  • allianz
  • ergo
  • axa
  • nuernberger
  • hallesche
  • gothaer
  • dkv
1 Tarifdaten
2 Kontaktdaten
3 Tarifvergleich

Angaben zum Tarif

Übermittlung über Sicherheitsserver

15 Jahre Kompetenz als Makler

Kompetenz als Makler

15 Jahre Kompetenz als Makler beim Versicherungsvergleich. Finden Sie den richtigen Tarif mit unserer Hilfe.

Sichere Verbindung (SSL)

Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!

Tipp der Redaktion

Durch den Vergleich der Anbieter ergeben sich enorme Sparpotenziale.

Unabhängiger Vergleich

Unsere Experten vergleichen eine Vielzahl großer deutscher Versicherer.

Weiterführende Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Für Beamte sowie auch für Angestellte des öffentlichen Dienstes ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung von ganz besonderer Bedeutung. Denn im Gegensatz dazu bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte nicht den umfassenden Schutz, den diese Berufsgruppe an sich bedarf.

Eine „echte“ Vertragsklausel

In der Regel reichen die Leistungen, die Beamten von gesetzlicher Seite her zustehen, nicht aus, um die Kosten des täglichen Lebens zu decken. Ist ein Beamter aber aus gesundheitlichen Gründen nicht länger fähig, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, so ist nicht per sé gewährleistet, dass die Versicherung für die entstehenden Kosten aufkommen wird. Im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung werden zum einen die „echte“ sowie andererseits die „unechte“ Dienstfähigkeit unterschieden. Entsprechend unterschiedlich können – je nach Versicherungsanbieter – auch die damit verbundenen monatlichen Beiträge sein. Der echten Dienstunfähigkeit liegt eine Klausel im Vertrag zugrunde, welche besagt, dass im Falle eines Schadens bzw. einer Erkrankung durchaus Versicherungsleistungen erbracht werden. Zu berücksichtigen dabei ist aber der Umstand, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung erst nach Ablauf des fünften Dienstjahres des Beamten greift. Tritt demnach vor Ablauf dieser Zeit ein Schadensfall ein, so hat der Betroffene die Kosten dafür aus eigener Tasche zu bestreiten. Besagte Klausel ist in vielen Versicherungsverträgen allerdings mitunter derartig kompliziert beschrieben, dass für den Laien nicht immer auf Anhieb erkennbar ist, inwieweit die Versicherung im Krankheitsfall tatsächlich zur Leistungserbringung herangezogen werden kann. Deshalb sollte vor Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages stets ein Experte des Vertrauens hinzugezogen werden.

Die „unechte“ Klausel

Kann der Versicherungsnehmer aus Krankheitsgründen seiner Arbeit nicht mehr nachgehen und liegt der Dienstunfähigkeitsversicherung eine „unechte“ DU-Klausel zugrunde, kommt der Betroffene meist um eine amtsärztliche Untersuchung nicht umhin. Bei der „echten“ Klausel hingegen entfällt diese. Notfalls kann – sofern der Amtsarzt keine gravierenden Beweggründe für eine 100prozentige Dienstunfähigkeit erkennt – der Versicherungsnehmer zur Erledigung anderer beruflicher Tätigkeiten herangezogen werden. In dem Falle wäre seine Versicherung von der Leistungserbringung entbunden.

Das Thema Haftung im Schadensfall

Selbst bei der Ausübung einer Beamtentätigkeit können Schadensfälle auftreten. Werden zum Beispiel falsche Entscheidungen getroffen oder es kommen durch das Verschulden eines Beamten Gegenstände oder gar Personen zu Schaden, kann es in der Tat teuer werden. Das Problem dabei: In diesem Fall haftet der Beamte bzw. der Angestellte des öffentlichen Dienstes gemäß § 839 BGB persönlich. Auch, um in diesem Zusammenhang finanzielle Risiken im Vorfeld auszuschließen, empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Schließlich können die Schadensersatzansprüche – je nach Schadensfall – durchaus mehrere tausend Euro betragen. Darüber hinaus muss damit gerechnet werden, dass sowohl die geschädigten Personen, als auch der Dienstherr des Beamten unter Umständen Regressansprüche anmelden könnte. Der Beamte als Privatperson wäre unter derartigen Gegebenheiten nur bedingt imstande, diesen Kostenberg eigenständig zu bewältigen. Je fundierter also die Dienstunfähigkeitsversicherung ist, desto besser für alle Beteiligten….