Günstige Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung
Wird eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, so beziehen Beamte von ihrem jeweiligen Dienstherrn eine (staatliche) DU-Rente. Diese ist in Anlehnung an das Beamtenänderungsgesetz gleichbedeutend mit dem so genannten Ruhegehalt, also der Pension. Allerdings besteht hierauf nicht vor Ablauf des 5. Dienstjahres ein Anspruch. Kommt es folglich vor Ablauf dieser fünfjährigen Frist zu einer Dienstunfähigkeit, so verliert der betroffene Beamte das Recht auf besagte finanzielle Unterstützung durch seinen Dienstherrn. Mit der Konsequenz, dass er zu 100 Prozent selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Eine private Absicherung ist daher nahezu unverzichtbar.
Umfassender Schutz ist unerlässlich
Grundsätzlich gilt, dass die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung Beamten keinen adäquaten Versicherungsschutz bietet. Vielmehr ist die so genannte Dienstunfähigkeitsklausel im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung von zentraler Bedeutung. Denn erst durch sie wird aus der Berufsunfähigkeit die Dienstunfähigkeit, sodass Beamte im Schadensfall einen Anspruch auf die Erbringung von Leistungen haben. Fakt ist, dass Beamte allein durch die gesetzlichen Versorgungsansprüche nicht imstande wären, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. So bietet sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung in jedem Falle an. Denn nur so ist eine ausreichende monatliche Absicherung bzw. Rente gewährleistet.
„Echt“ und „unecht“
Liegt ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag mit „echter“ Dienstunfähigkeitsklausel vor, so wird die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Versetzung in den Ruhestand bedingt durch eine allgemeine Dienstunfähigkeit vom Versicherungsunternehmen wie eine „klassische“ Berufsunfähigkeit betrachtet. Dafür ist in der Regel eine medizinische Indikation bzw. ein Gutachten (welches vom Amtsarzt erstellt wurde) nicht zwingend erforderlich. Stattdessen ist es durch besagte Dienstunfähigkeitsklausel möglich, die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit „auf eine Stufe“ zu stellen und in Folge dessen von den Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung zu profitieren.
Im Fadenkreuz der Versicherung
Anders hingegen bei Versicherungsverträgen auf Basis einer unechten bzw. unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel: hier ist die Berufsunfähigkeit unbedingt durch ein amtsärztliches Gutachten nachzuweisen. Dabei reicht der reine Tatbestand der Dienstunfähigkeit hier nicht aus, um eine Berufsunfähigkeit zu bescheinigen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass dieser medizinische Nachweis in regelmäßigen Abständen erneut geprüft und vorgelegt werden muss. Kommt der Beamte dieser Vorgabe nicht nach, ist unter Umständen mit einer Verweisung auf andere berufliche Tätigkeiten zu rechnen. In jedem Fall ist das Versicherungsunternehmen dazu berechtigt, von Zeit zu Zeit den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu überprüfen. Wird im Zuge dessen aber festgestellt, dass der Beamte in der Lage ist, bestimmte Tätigkeiten auszuüben, so kann ihm durchaus noch eine volle Erwerbstätigkeit auferlegt werden. Eine weitere Leistungserbringung von Seiten des Versicherers würde unter diesen Umständen eingestellt werden.
Die Angebotsvielfalt explizit in Augenschein nehmen
Bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist jedoch größte Vorsicht geboten, denn die am Markt existenten Angebote unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Ist zum Beispiel nunmehr eine unechte oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag vermerkt, so besteht das Risiko, dass die Versicherung nicht zu einer Leistungserbringung verpflichtet werden kann. Aus diesem Grunde macht es Sinn, diesen Aspekt „auf Herz und Nieren“ prüfen zu lassen, um etwaige Risiken vollends auszuschließen.
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