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Die private Haftpflicht – ein Non-plus-Ultra

Bekanntlich besteht bis dato noch keine gesetzliche Verpflichtung dahingehend, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fakt aber ist dennoch, dass jeder Bürger für einen Schaden aufzukommen hat, welcher er einem anderen zufügt. Ganz egal, ob dies unbeabsichtigt, fahrlässig oder vielleicht aus grob fahrlässigen Beweggründen geschehen ist. Was aber tun, wenn die Höhe des Schadens so groß ist, dass der Verursacher des Schadens nicht in der Lage ist, die Kosten aus eigener Tasche zu tragen? Dies könnte schlimmstenfalls gar den finanziellen Ruin bedeuten, denn der Schaden muss nicht nur aus vorhandenen Mitteln, sondern auch aus künftigem Einkommen bezahlt werden. So schreibt es der Gesetzgeber vor.

Wer hier über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, welche – nach Prüfung – den Schaden trägt, ist auf der sicheren Seite. Beamte genießen in diesem Zusammenhang den Vorteil, dass sie auch bei der Auswahl einer privaten Haftpflichtversicherung bei den meisten Anbietern von günstigeren Konditionen profitieren können, als Nicht-Beamte. Fachleuten zufolge ist zum Beispiel die Amtshaftpflichtversicherung für Beamte von Belang. Die Beiträge sind hier vergleichsweise niedrig, jedoch ist das Leistungsspektrum ähnlich, wie bei der bekannten Haftpflichtversicherung.

Finanzielle Risiken vollends ausschließen

Gleichwohl von Belang ist die private Haftpflichtversicherung für Beamte. Zwar ist es bis dato nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings ist jeder Bürger per Gesetz dazu verpflichtet, im Falle eines Schadens Dritten gegenüber für diesen aufzukommen. Wer nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, muss die Kosten für den entstandenen Schaden (ganz gleich, in welcher Höhe) aus eigener Tasche tragen. Eine private Haftpflichtversicherung „federt“ das daraus resultierende Finanzrisiko ab, indem sie – je nach Sachverhalt – für die Kosten aufkommt. Sowohl für Beamte, als auch für Angestellte des öffentlichen Dienstes besteht übrigens die Möglichkeit, eine vergleichsweise günstigere Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die so genannte Diensthaftpflicht bzw. die Amtshaftpflicht bietet in der Regel dasselbe Leistungsportfolio an, wie die „klassische“ Haftpflicht, aber sie ist meist erheblich günstiger. Jedoch gilt es hier mitunter gesonderte Haftungsbedingungen zu berücksichtigen.