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Das Vorsorge-ABS – Produkt der BBV

Geschrieben von admin am 1. Juni 2010

Die fundierte Vorsorge der BBV: trotz eventueller Arbeitslosigkeit bestens abgesichert!

Das gab es bislang in Deutschland noch nie: die Aktion „Vorsorge-ABS“ hat es in der Tat „in sich“! Denn das so genannte „Vorsorge-Antiblockier-System“ schützt versicherte Personen selbst dann, wenn eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit gegeben ist oder für den Fall, dass gar eine vorübergehende Arbeitslosigkeit droht. Und das sogar, ohne dass zusätzliche Beitragsleistungen gefordert werden. Eine wahrlich effiziente und überaus vorausschauende Form der Absicherung. Zukunftsorientierte Versicherungsnehmer profitieren für einen Zeitraum von etwa fünf Jahren von einem vergleichsweise umfassenden Leistungspaket, sofern die entsprechende, vertraglich vereinbarte Laufzeit zwischen dem 1. Juni 2010 sowie dem 01. Mai 2011 liegt. Perfekt also für anspruchsvolle Verbraucher mit „Weitblick“.

Schlimm genug, von Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Denn gravierende, finanzielle Einschnitte sind in der Regel die damit einhergehenden Folgen. Wie soll es in Anbetracht dieser oftmals erheblichen Einkommensverluste überhaupt noch möglich sein, in die eigene Zukunftsvorsorge zu investieren bzw. etwas „auf die hohe Kante legen“ zu können? Schließlich ist eine umfassende Vorsorge doch gerade in derartig schwierigen Zeiten von enormer Wichtigkeit!

Wie gut, dass es die BBV gibt. Denn mit einem Vorsorgeprodukt der BBV können – natürlich ganz ohne Mehraufwand – individuelle Vorsorgeziele durchgesetzt werden. Selbst dann, wenn es die finanziellen Gegebenheiten einmal nicht zuzulassen scheinen. „Vorsorge-Antiblockier-System“ heißt in diesem Zusammenhang die Lösung. Dieses wohldurchdachte Vorsorge-System greift genau dann, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ausläuft.

Dabei ist das Procedere ganz einfach: die Beiträge zur Direktversicherung, zur Risiko-Lebensversicherung, zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung oder auch zur privaten Altersvorsorge werden bei (unverschuldeter) Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von zwölf Monaten innerhalb der ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit weitergezahlt. Eine optimale Möglichkeit also für betroffene Versicherungsnehmer, um ein gewisses, finanzielles „Polster“ zu schaffen und zugleich eventuellen, monetären Engpässen entgegenzuwirken. Natürlich berechnet die BBV für eine solche Leistung keine zusätzlichen Beiträge.

Es spielt keine Rolle, ob es um eine effiziente Absicherung fürs Alter geht (dabei ist hier auch von Rürup- oder Riesterverträgen die Rede), um Risikoversicherungen oder um sonstige Zusatzversicherungen: das Vorsorge-ABS ist bei einer Vielzahl der begehrten Vorsorgeprodukte bereits kostenfrei enthalten. All‘ das selbstverständlich ohne eine separate Gesundheitsprüfung. Auch Wartezeiten fallen nicht an – der Versicherungsschutz tritt unmittelbar nach Vertragsabschluss in Kraft.

Quelle: BBV 19.05.2010

Kategorie / Thema: Allgemein, Beihilfe, Krankenversicherung für Beamte, Nachrichten

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