
Wie funktioniert die Beihilfe für die Beamtenversicherung?
Die PKV für Beamte lohnt sich praktisch immer, weil Beamte von besseren Leistungen profitieren, ohne dass ihre Beiträge mit zunehmendem Alter zu sehr ansteigen. Der Hintergrund: Sie erhalten vom Staat die Beamtenbeihilfe.
Die Beamtenbeihilfe zahlt der Dienstherr, also das Bund, das Bundesland oder die Kommune. Die Beihilfe für die Beamtenversicherung deckt einen größeren Teil der Arztkosten ab. Somit muss die PKV für Beamte nur noch den Restbetrag begleichen. Durch die Beamtenbeihilfe wird die private Beamtenversicherung günstiger. Die PKV für Beamte belohnt den Zuschuss des Staates mit niedrigeren Beiträgen.
Pauschale vs. individuelle Beihilfe
Im Regelfall wird die PKV für Beamte durch eine individuelle Beamtenbeihilfe gestützt.
Der Dienstherr trägt mindestens 50 % der Kosten. Den Rest zahlt die private Beamtenversicherung, die deshalb Beihilfeversicherung heißt. Der Beamte reicht die Arztkosten bei der zuständigen Beihilfestelle ein, die daraufhin den festgelegten Kostenanteil zahlt. Den Rest reicht der Leistungsempfänger bei seiner PKV für Beamte ein. Eine pauschale Beihilfe bieten seit 2018 die Bundesländer
- Berlin,
- Brandenburg,
- Bremen,
- Hamburg und
- Thüringen
an . Sie lohnt sich unter Umständen für diejenigen Beamten, die sich gesetzlich versichern müssen, weil sie die PKV für Beamte wegen ihres Gesundheitszustandes nicht aufnimmt, weil sie eine große Familie mitversichern müssen oder weil sie wenig verdienen. Die Beamtenbeihilfe beläuft sich dann auf die Hälfte ihres GKV-Beitrages. Diese pauschale Beamtenbeihilfe ist aber gut zu überdenken, weil bei einem Wechsel des Beamten in ein Bundesland, das diese Pauschalhilfe nicht anbietet, der Anspruch automatisch erlischt. Wenn die betreffenden Beamten dann gesetzlich versichert bleiben, fehlt ihnen künftig der Zuschuss. Die Grundlagen der Beihilfe können Sie hier nachlesen.
Anspruch auf Beihilfe zur Beamtenversicherung
Dieser Anspruch entsteht schon während der Ausbildung. Die Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Anwärtertarife für die Beamtenversicherung an, deren Beiträge besonders niedrig ausfallen. Nach der Verbeamtung wandelt sich dieser Tarif automatisch und ohne weitere Gesundheitsprüfung um: Die Beamten verfügen dann über die normale Beamtenversicherung mit Beihilfe. Den Anspruch auf Beamtenbeihilfe hat jeder Beamte. Staatsdiener in gefährlichen Berufen (Polizei und je nach Bundesland auch Feuerwehr) erhalten sogar wegen ihres hohen Berufsrisikos die volle Erstattung ihrer Gesundheitskosten vom Staat.
Beihilfesätze bei der PKV für Beamte
Die Beihilfesätze hängen von der Lebenssituation ab. Auch die Ehepartner und Kinder des Beamten können Beihilfe erhalten, wobei unterschiedliche Einkommensgrenzen gelten. In Bremen etwa darf der Ehepartner höchstens 12.000 Euro verdienen, um beihilfefähig zu bleiben. In Rheinland-Pfalz sind es über 20.000 Euro. In Bremen und Hessen existiert ein Beihilfesystem, bei dem der Beihilfesatz für jedes Familienmitglied auf bis zu 70 % steigen kann.
Für Bundesbeamte gelten diese Beihilfesätze:
- alleinstehender Beamter: 50 %
- Beamter mit mindestens zwei Kindern und/oder in Elternzeit, Versorgungsempfänger und Ehepartner mit einem Einkommen bis 20.000 Euro: 70 %
- Kinder 80 %
Die Beihilfe für die Kinder wird in der Beamtenversicherung so lange gezahlt, wie auch das Kindergeld fließt (meistens bis zum 25. Lebensjahr). Die Kinder sind in der PKV für Beamte nicht kostenlos versichert. Sie benötigen eigene Verträge, wobei sie aber von der Beamtenbeihilfe profitieren.