
Corona-Kompromiss für Beamte
Die ganze Welt ringt mit der Coronavirus-Pandemie, welche die Welt wie kein anderes Ereignis in der Geschichte verändert und einen enorme Anzahl an menschlicher Aktivitäten zum Stillstand gebracht. Da die Menschen monatelang in ihren Häusern waren, arbeiteten wenige Unternehmen wie zuvor. Viele haben geschlossen, während der Rest ihren Betrieb an die neuen Umstände angepasst hat. Auch Beamte wurden von der aktuellen Situation beeinflusst. Um dieser Beeinflussung entgegenzukommen und die besonderen Taten der Angestellten im öffentlichen Dienst zu honorieren, beabsichtigt man eine Corona-Sonderzahlung, auch bekannt als Corona-Prämie.
Alle Beschäftigten erhalten noch bis zum Ende des Jahres 2020 eine einmalige Sonderzahlung. Die wesentlichen Glieder sind, dass die unteren Entgeltgruppen (E1 – E8) einen Zuschlag von 600 Euro, die mittleren (E9 – E12) einen Zuschlag von 400 Euro und die oberen Lohngruppen (E13 – E15) einen Zuschlag von 300 Euro erhalten. Zudem empfangen auch Auszubildende bei den Kommunen eine Sondervergütung von 200 Euro und Lehrlinge im Bund eine Prämie von 200 Euro. Angestellte, die Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Prämie. Das bedeutet, dass dieser höchstens 80 Prozent von der Sonderzahlung, die für seine Entgeltgruppe gedacht war, erhält. Dieser Tarifvertrag wurde vor kurzem offiziell unterzeichnet und somit können Empfänger mit einer zeitnahen Auszahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt rechnen. Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben erst einen Anspruch auf diese Sonderprämie, wenn sie Voraussetzungen wie, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Oktober schon bestand und dass der Angestellte zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober an nicht weniger als zwei Tagen diese Entlohnung beantragt hat, erfüllt. Da die Sonderzahlung bis zu einem Wert von 1500 Euro steuerfrei ist, müssen die Empfänger keine Steuern zahlen. Diese Berechtigung wurde zu Beginn der Pandemie angeordnet, jedoch muss die Besoldung bis zum Ende des Jahres erfolgen.
Eine Veränderung, die ebenfalls folgt, ist die Erhöhung der Entgelte ab April nächsten Jahres um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro. Im darauffolgenden Jahr wird diese Erhöhung um 0,4 Prozent erweitert (1,8 Prozent). Die Laufzeit diese Erhöhungen würden bis zu 28 Monaten gehen. Außerdem würden die Auszubildenden 25 Euro mehr empfangen und eine Übernahmegarantie angeboten bekommen. Ein weiterer Bestandteil wäre die monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle ab dem 1. März nächsten Jahres von 70 Euro und ab dem 1. März 2022 ein erneuter Zuschuss von 50 Euro.
Mit diesen Veränderungen, hat das Bundesinnenministerium vor, die aktuelle schwere Lage, etwas einfacher zu gestalten, den Zusammenhalt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu stärken und sich bei den Beschäftigten für ihre Arbeit in dieser schwierigen Situation zu bedanken. Zudem werden Arbeitnehmer durch diese Neuerungen motiviert, die momentane Situation aus einer besseren Perspektive zu betrachten.